• Handwerkerbonus

    Handwerkerbonus

    Zusätzliche finanzielle Entlastung mit dem Handwerkerbonus.

Ab wann kann ich den Handwerkerbonus beantragen?

Der Handwerkerbonus gilt ab 15. Juli 2024 und kann rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 01. März 2024  bis längstens 31.12.2025 beantragt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden nur reine Arbeitskosten für Handwerksleistungen rund um den im Inland privat genutzten Wohn- und Lebensraum. 

Fördersumme:

Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20 % der Arbeitskosten bis zu einer Förderungshöhe von 2.000 € (2025: 1500 €) zurückzubekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).

Was wird nicht gefördert?

  • Material- und Entsorgungskosten
  • Planungs- und Beratungskosten
  • Gesetzlich vorgeschriebene Wartungsarbeiten
  • Gutachten und Ablesedienste
  • Bar bezahlte Arbeitsleistungen

 Wie funktioniert die Antragsstellung?

Die Beantragung erfolgt online, dort müssen einige Daten bekannt gegeben werden (Name, Adresse, IBAN, Rechnung). Zur Identifikation des Antragstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweis notwendig.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Handwerkerbonus.